/ Wer darf registrieren?

Wer darf eine .versicherung-Domain registrieren?

.versicherung-Domains sind Unternehmen der Versicherungsbranche oder Unternehmen mit einem unmittelbaren Bezug zur Versicherungsbranche vorbehalten. Privatpersonen oder nicht zugelassene Vermittler sind nicht zur Registrierung berechtigt. Dies garantiert, dass Nutzer bereits an der Domain-Endung erkennen können, dass der Domain-Inhaber über Fachkompetenz verfügt.


Die Registrierungsrichtlinien sehen fünf wesentliche Bedingungen vor:

1. Zugehörigkeit zur Versicherungswirtschaft/Zulassung zum Vertrieb

Um sicherzustellen, dass ausschließlich Unternehmen der Versicherungswirtschaft .versicherung-Domains registrieren, werden die Domain-Inhaber initial bei der Registrierung und im Anschluss einmal jährlich auf ihre Zugehörigkeit zur Versicherungswirtschaft bzw. das Vorliegen einer Vermittlerzulassung von der Registry überprüft. Als "versicherungsaffin" gelten ohne weiteren Nachweis:

  • Vermittler von Versicherungen,
  • Berater zu Versicherungen,
  • (Aufsichts-)Behörden der Versicherungswirtschaft,
  • eingetragene Verbände der Versicherungswirtschaft,
  • Service-Provider der Versicherungswirtschaft

2. Regionale Herkunft

Der Registrant einer .versicherung-Domain muss seinen Sitz in entweder Deutschland, Österreich, Liechtenstein oder der Schweiz haben und eine ladungsfähige Anschrift zu seiner Domain in den sogenannten WHOIS-Daten benennen.

3. Zeitnahe Inbetriebnahme der Domain

Der Domaininhaber verpflichtet sich, die Domain innerhalb von 6 Monaten nach Registrierung in Benutzung zu nehmen.

4. Inhaltskontrolle der entsprechenden Webseite

Der Inhalt der unter einer .versicherung-Domain aufrufbaren Webseite muss einen unmittelbaren Bezug zum Geschäftsfeld „Versicherung“ aufweisen und eine unmittelbare Beziehung zu den versicherungsaffinen Tätigkeiten oder Geschäftsplänen des Antragstellers erkennen lassen.

Detaillierte Informationen können den Policy-Dokumenten entnommen werden.

5. Korrekte und vollständige Registrant-Daten

 Aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben hat der Registrant seine Daten korrekt und vollständig beim Registrar bekannt zu geben und aktuell zu halten. Der Registrar sowie die Registry sind jederzeit berechtigt, eine Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der Registrant-Daten durchzuführen (Verifizierung). Dabei ist der Registrant zur aktiven Mitarbeit verpflichtet, indem er auf Aufforderung entsprechende Nachweise übermittelt. Geschieht dies nicht oder zu spät, kann die Domain vorübergehend außer Funktion gesetzt oder vollständig gelöscht werden.

Detaillierte Informationen können den Policy-Dokumenten entnommen werden

Die wichtigsten Richtlinien für .versicherung sind in folgendem pdf auf einen Blick zusammengefasst:

.versicherung Merkblatt downloaden